AGB – Allgemeine Mietbedingungen
1. Vorbemerkungen
Mit der Anzahlung auf das unter https://www.die22.haus beschriebenen Mietobjektes akzeptiert der Mieter die hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich. Durch die auf Basis der Buchungsbestätigung erfolgten Anzahlung kommt ein Mietverhältnis zustande. Das Mietobjekt wird ausschließlich für Urlaubszwecke vermietet und darf nur von der in der Rechnung angegebenen Personenzahl genutzt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
Der vereinbarte Mietpreis umfasst sämtliche Nebenkosten (z. B. Strom, Heizung, Wasser). Die Endreinigung ist nicht im Mietpreis enthalten und wird separat in der Rechnung ausgewiesen.
Mietpreis und Endreinigung werden fällig:
- Bei Buchung von bis zu 30 Tagen vor Mietbeginn: gesamte Zahlung sofort fällig.
- Bei Buchung von mehr als 30 Tagen vor Mietbeginn: 50% Anzahlung bei Buchung, Restzahlung bis 30 Tage vor Mietbeginn.
3. Kaution
Der Mieter zahlt an den Vermieter eine Kaution von 300 € als Sicherheit für überlassene Einrichtung und Ausstattungsgegenstände. Diese wird mit der Restzahlung, also 30 Tgae vor Mietbeginn fällig, und wird innerhalb von 14 Tagen nach Mietende zurückerstattet, sofern keine Ansprüche gemäß Ziffer 8 geltend gemacht werden.
4. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Dem Mieter wird an diesem Tag ein Code per SMS sowie eine Lagebeschreibung für den Schlüsseltresor zugesendet.
Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 11:00 Uhr geräumt übergeben.
5. Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann die Buchung vor Beginn der Mietzeit durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter stornieren. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, an dem die Rücktrittserklärung beim Vermieter eingeht. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter eine pauschale Entschädigung gemäß der folgenden Regelung zu zahlen:
- Rücktritt bis 8 Wochen vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
- Rücktritt bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 40% des Mietpreises
- Rücktritt danach und bei Nichterscheinen: 80% des Mietpreises
6. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis jederzeit fristlos zu kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung oder Kaution) nicht rechtzeitig leistet oder sich so verhält, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar wird. In diesem Fall kann der Vermieter vom Mieter Ersatz für die bis zur Kündigung entstandenen Kosten sowie für entgangenen Gewinn verlangen.
7. Aufhebung des Mietverhältnisses wegen außergewöhnlicher Umstände
Das Mietverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Mietverhältnisses infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt einschließlich Inventar sorgfältig zu behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen an Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, dem Gebäude sowie den dazugehörigen Anlagen, sofern diese von ihm, seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden sind.
Der Mieter hat Schäden in Mieträumen, soweit er nicht selbst zu deren Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter zu melden. Versäumt der Mieter diese Meldung, haftet er für Folgeschäden, die durch die verspätete Anzeige entstehen.
Es ist untersagt, Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten oder feste Gegenstände (z. B. Hygieneartikel, Kondome) in Spülbecken, Ausgüsse oder Toiletten zu entsorgen.
Verursachen Verstöße gegen diese Regelung Verstopfungen oder Schäden an den Abwasseranlagen, trägt der Mieter die Reparaturkosten.
Bei Störungen an Anlagen oder Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, selbst alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, die zur Behebung der Störung beitragen oder mögliche Schäden gering halten. Der Vermieter ist über auftretende Mängel unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, hat er keine Ansprüche auf Mietminderung oder Schadensersatz.
9. Haftung des Vermieters
Der Vermieter gewährleistet die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjekts und verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit sicherzustellen. Eine Haftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. Für Sachschäden, die nicht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt (z. B. Brand, Überschwemmung oder Sturm) entstehen.
10. Tierhaltung
Tierhaltung ist im Haus sowie auf dem gesamten Gelände nicht gestattet, weder zeitlich begrenzt noch durch Besucher des Mieters.
11. Rauchen
Rauchen im Haus ist nicht erlaubt.
Die 22 van Haren Noman Müller Grundstücksgemeinschaft, Hildegard.Marcusson-Str. 8, 10317 Berlin
12. Umgang mit Feuer
Offenes Feuer ist im gesamten Haus verboten. Die Nutzung des Kaminofens ist nur nach Lesen der Bedienungsanleitung erlaubt. Diese finden sie zusammen mit allen anderen wichtige Information in unserer Gästemappe im Haus. Grill und Feuerschale dürfen ausschliesslich auf dem Steinboden des Hofes aufgestellt und benutzt werden, nicht auf der Terasse und nicht auf der Wiese. Bei starkem Wind oder anhaltender Trockenheit ist das Feuer machen grundsätzlich untersagt.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Berlin.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die 22 van Haren Noman Müller Grundstücksgemeinschaft
Hildegard-Marcusson-Strasse 8
10317 Berli